Unterlassungserklärung wegen Wettbewerbsverstoß
wir vertreten sie bei Abmahnungen und Unterlassungsklagen wegen unlauteren Wettbewerbsverhaltens von Konkurrenten
wir verteidigen Sie effizient und konsequent gegen den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens
wir fertigen Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beim Verstoß gegen das UWG durch Mitbewerber
unerlaubte Werbung
wir beraten und unterstützen Sie hinsichtlich der Gestaltung zulässiger Werbung
wir leisten präventive Rechtsberatung bei der Gestaltung Ihres Werbeauftritts bei frühzeitiger Einbindung in die Tätigkeit Ihrer Werbeagentur
wir verfolgen Ihre Ansprüche bei unerlaubter Werbung durch Konkurrenten
Werberecht
wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen zulässiger und unzulässiger Werbung
wir vertreten Sie als Werbeagentur und/oder Marketingagentur bei der Betreuung Ihrer Kunden und in eigenen Haftungsangelegenheiten
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
wir beraten Sie zu Fragen und zur Anwendung betreffend des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Wettbewerbsverletzung
wir beraten Sie gerne präventiv zur Vermeidung von Wettbewerbsverletzungen bei der Gestaltung Ihres werblichen Auftritts in der Außendarstellung, insbesondere betreffend Ihren Internetauftritt (Homepage), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzerklärungen, Impressum/Anbieterkennzeichnung, geschäftliche Schreiben, Kundenwerbung, Mailingaktionen, bei der Veranstaltung von Gewinnspielen, bei der Ausgabe von Gutscheinen, Werbung allgemein etc.
Wir vertreten Sie in Klagverfahren vor den wettbewerbsrechtlichen Spezialkammern und -senaten bei den Gerichten zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes und im Hauptsacheverfahren in allen Instanzen, deutschlandweit
wettbewerbsrechtliche Abmahnung
wir mahnen Mitbewerber bei wettbewerbswidrigem Marktverhalten für Sie wirksam ab
wir setzen Unterlassungsansprüche konsequent gegen sich wettbewerbswidrig verhaltende Konkurrenten durch
wir schützen Sie vor unberechtigten Abmahnungen von Wettbewerbern und/oder Verbraucherschutzverbände, bzw. notorischen Abmahn-Anwälten
Herr Rechtsanwalt Höss hat bereits im Jahr 2009 erfolgreich am ersten Fachanwaltslehrgang für gewerblichen Rechtsschutz (z.B. auch für Wettbewerbsrecht) und den Abschlussprüfungen hierzu in Stuttgart teilgenommen